Bezuschussung durch die Krankenkassen
Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V hat bestätigt,
dass die Qualitätskriterien des „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung des § 20 SGB V für Präventionskurs erfüllt sind.
Die teilnehmenden Krankenkassen erstatten somit anteilsmäßig die Kurskosten bei einerm 10er Kursblock bei regelmäßiger Teilnahme an einem von mir geleiteten Yogakurs.